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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2020 - L 2 R 507/18   

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https://dejure.org/2020,76233
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2020 - L 2 R 507/18 (https://dejure.org/2020,76233)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.07.2020 - L 2 R 507/18 (https://dejure.org/2020,76233)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - L 2 R 507/18 (https://dejure.org/2020,76233)
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  • BSG, 17.03.2010 - B 3 P 33/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Darlegung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2020 - L 2 R 507/18
    Andere Personen als Ärzte - etwa Diplom-Psychologen, selbst wenn sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen - scheiden als Gutachter nach § 109 SGG aus (BSG vom 17. März 2010, B 3 P 33/09; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 109 Rn. 5).
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2020 - L 2 R 507/18
    In rechtlicher Hinsicht ist unter den erläuterten Voraussetzungen ohne konkreten Vergleich der Leistungsfähigkeit mit dem Anforderungsprofil einer bestimmten Tätigkeit im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon auszugehen, dass der Versicherte sein Restleistungsvermögen noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwerten kann, also noch imstande ist, "erwerbstätig zu sein", d.h. durch (irgend)eine (unbenannte) Tätigkeit Erwerb(seinkommen) zu erzielen (vgl. BSG, Urteil vom 09. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 18).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2020 - L 2 R 507/18
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B.v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2020 - L 2 R 507/18
    Jeweils entsprechende Strecken sind auf dem Heimweg zu bewältigen, so dass die Gehfähigkeit des Versicherten insofern viermal am Tage gefordert wird (BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
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